Strafverteidigung - Nebenklage - Privatklage

 

Strafverteidigung durch Rechtsanwalt Wittkop

 

Sie sind von der Polizei als Beschuldigter in einem Strafverfahren zur Vernehmung vorgeladen worden, oder haben Post von der Staatsanwaltschaft erhalten?

 

Handeln Sie nicht voreilig - lassen Sie sich zunächst beraten!

 

In Strafsachen können Einlassungen bzw Aussagen bei der Polizei bzw. bei der Staatsanwaltschaft im Zweifel äußerst negativ sein, wenngleich Sie der Auffassung sind, sich lediglich selbst verteigigen zu wollen.

 

Als Beschuldigter im Strafverfahren erhalten Sie ohne einen Rechtsanwalt keine Akteneinsicht. Insoweit verhandeln Sie nicht auf Augenhöhe mit der Justiz.

 

Sprechen Sie zunächst mit mir. Wir erörtern die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und stellen gemeinsam ein Verteidigungskomzept - nach erfolgter Akteneinsicht durch mich.

 

Ich informiere Sie im ersten Gespräch auch über die voraussichtlichen Kosten der Strafverteidigung.

Sie wurden durch eine Straftat verletzt?

 

Ich vertrete Sie auch, wenn Sie durch eine Straftat geschädigt wurden.

 

 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 5605 9393137 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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© Rechtsanwalt Florian Wittkop