Familienrecht

Schon zu Zeiten des Studiums hat mich das Familienrecht sehr in den Bann gezogen.

 

Neben der studischen Spezialisierung durch das Wahlfach Familienrecht habe ich mir auch während der 2. Ausbildungsphase im Referendariat im Rahmen der Rechtsanwaltsstation Kenntnisse verschafft, die den Grundstein für die jetzige Tätigkeit als Familienanwalt gelegt haben.

 

 

Derzeit absolviere ich den Lehrgang zu Fachanwalt für Familienrecht.

 

 

Der meist sensible Bereich des Familienrechts erfordert Seitens des Rechtsanwalts Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl.

 

In den wenigsten Fällen wird etwas mit der Brechstangenmethode zu erreichen sein. Anwaltliche Ruhe zu vermitteln, aktuellste Rechtskenntnisse zu haben und stets auf die Belange der Mandantschaft einzugehen ist hierbei das Non-Plus-Ultra.

 

 

 

Die Kanzlei Wittkop vertritt Sie in allen familienrechtlichen Belange.

 

Diese sind, um nur einige Beispiele zu nennen:

 

  1. Ehescheidung
  2. Kindschaftssachen - z.B. Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
  3. Unterhalt - z.B. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt
  4. Vertretung gegenüber dem Jugendamt - z.B. in Fällen der Inobhutnahme
  5. Zugewinnausgleich und das dazugehörige Zugewinnausgleichsverfahren

 

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© Rechtsanwalt Florian Wittkop